AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Miete der Gegenstände dauert ein Wochenende (max. Donnerstag bis Montag).

Die Mietgegenstände sind selbst abzuholen und zurück zubringen unter folgender Adresse: Unterassling 55/2, 9911 Assling

Spätestens 14 Tage nach Auftragsdurchführung ist der Gesamtrechnungsbetrag fällig.

Falls eine Kaution beim Verleih fällig wird, gibt es diese bei Rückgabe retour, sofern die Ware unbeschädigt vom Verleiher entgegengenommen wird.

Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung fallen nachfolgende Stornogebühren an:

- kostenlos bis 4 Monate vor Mietbeginn

- 30 % des Auftragswertes bis 3 Monate vor Mietbeginn

- 50 % des Auftragswertes bis 2 Monate vor Mietbeginn

- 75 % des Auftragswertes bis 1 Monat vor Mietbeginn

- 100 % des Auftragswertes bei weniger als 1 Monate vor Mietbeginn

Der Auftraggeber trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung so geschützt werden, so dass keine Schäden entstehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand oder ist unvollständig, ist Party Bianco berechtigt, diesen auf Kosten des Auftraggebers wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Auftragnehmer folglich das Recht vor, die Kosten einer Neuanschaffung dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen.


Bei Verlust der Mietsache muss der Auftraggeber Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung berechnet sowie die benötigten Materialkosten.

Stand: 17.01.2023

© 2022 Theresa Wurzer. Unterassling 55/2, 9911 Assling
office@partybianco.com
 
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